Jugendschutz
- Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person Zutritt und müssen bis 24.00 Uhr das Festgelände verlassen.
- Jugendliche ab 16 bis 18 haben haben ebenfalls nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person Zutritt und müssen bis 03.00 Uhr das Festgelände verlassen.
- Generell gilt für Jugendliche mit Begleitung eines erwachsenen Erziehungsbeauftragten
- Beim Einlass muss ein Personalausweis, Reisepass vom Jugenlichen und der Begleitperson vorgezeigt werden.
- Schülerausweise werden nicht anerkannt!
- Sie müssen beim Einlass den Vordruck „Übertragung Erziehungsberechtigung“ vollständig ausgefüllt
und unterschrieben beim Sicherheitspersonal abgeben. Link zum Muttizettel - Als Erziehungsbeauftragter gilt, wer mindestens 18 Jahre alt ist und vom Erziehungsberechtigten (Elternteil) schriftlich
mit der Aufsicht beauftragt wurde. - Die Aufsichtsperson übernimmt für die Dauer des Besuchs die volle Verantwortung (Alkohol).
- Für jeden Veranstaltungstag ist ein eigenes Formular auszufüllen-und an der Kasse abzugeben.
- Jeder Erziehungsbeauftragte darf für maximal einen Jugendlichen die Aufsicht übernehmen.
WICHTIGER HINWEIS
Da vermehrt festgestellt wurde, dass Jugendliche mit Erwachsenen-Bändern das Festzelt des Weisbacher Oktoberfestes betreten haben, sind wir gezwungen Vorkehrungen zu treffen, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten.
Eintrittsbändchen können weiterhin online oder den Vorverkaufsstellen unter Angabe der jeweiligen Zuordnung (bis 16, 16-18, über 18) geordert werden.
Am Zelteingang werden die Festbesucher durch das eingewiesene Sicherheitspersonal auf das Alter kontrolliert. Daher muss ein gültiger Personalausweis zwingend mitgeführt werden.
Sollte festgestellt werden, dass ein Jugendlicher mit einem Erwachsenen-Bändchen eintreten möchte, ist das Sicherheitspersonal angewiesen den Eintritt zu verwehren. Die betreffende Person hat anschliessend keine Möglichkeit mehr, ein neues Bändchen zu erhalten, und muss das Festgelände verlassen.
Der Veranstalter (DJK Weisbach) behält sich vor, bei Vortäuschung falscher Angaben, Anzeige zu erstatten.
Wir weisen deshalb daraufhin, dass beim Erwerb der Bändchen, unbedingt darauf zu achten ist, dass die Bändchen gemäß unserer Altersstaffelung gekauft und an die jeweiligen Personen weitergegeben werden.
Wir bitten Sie um Verständnis wenn durch diese Maßnahme die Wartezeit am Zelteingang verlängert wird.
DJK Weisbach